Anglerverein Krakow am See e.V.


Preiserhöhung im LAV für 2020 geplant

Görslow, den 18.12.2018

Vorschaubild zur Meldung: Aufruf des LAV M-V e.V. für Ordnung und Sauberkeit beim Heringsangeln

Es ist eine Erhöhung des Beitrages und Entgeltes für die Jahresangelerlaubnis zum 01.01.20 geplant. Beschlossen werden soll dies auf der Landesdelegiertenkonferenz, die am 18.05.2019 in Linstow stattfindet.

Die geplante Preisveränderung im Überblick:

Jahresbeitrag: alt 17 EUR – neu 22 EUR

Jahresangelerlaubnis: alt 45 EUR – neu 52 EUR

 

Erhöhung des Beitrages und des Entgelts für die Jahresangelerlaubnis im LAV

1. Beitrag

Die letzte Beitragserhöhung wurde auf der LDK 2015 beschlossen und wirksam zum 01.01.2016 – von 14 EUR auf 17 EUR Jahresbeitrag. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Beitragsanteil für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 4 EUR durch die ordentlichen Mitglieder zur Aktivierung der Kinder- und Jugendarbeit einbehalten werden darf. Ab dem Jahr 2016 wurde eine Vertrauensschadens-haftpflichtversicherung für alle Verbände und Vereine im LAV eingeführt (7.000 EUR/Jahresbeitrag).

Eine weitere Kostenerhöhung ergibt sich wie folgt:

  • Bereits 2017 Unterdeckung des Haushaltes um 25 TEUR (nicht in Anspruch genommen); 2018 Unterdeckung um 50 TEUR und 2019 um 90 TEUR; jeweils mit Beschluss der LDK wurden hierfür eine Entnahmen aus den Rücklagen genehmigt; gegenwärtig fehlen somit 90 TEUR Einnahmen im Verband, um die Aktivitäten und Ziele im LAV umzusetzen;
  • Erhöhung des DAFV-Mitgliedsbeitrages in 2016 um 1 EUR auf 3 EUR;
  • Intensivierung der Jugendarbeit im Verband mit einem hauptamtlichem Mitarbeiter und gegenwärtig mit einem befristet geförderten Projektmitarbeiter (10 % Eigenanteil an Lohnkosten) durch LAV – Einführung des Projektes ANGELNmachtSCHULE als Maßnahme, Angeln weiter in die Mitte der Gesellschaft zu rücken und als Konzept für eine steigende Mitgliederentwicklung im Kinder- und Jugendbereich; Neuausrichtung der Jugendlager im LAV;
  • Allgemeine Kostensteigerungen im Verband, stetige Sachkostenerhöhung durch allgemeine Preiserhöhungen (Betriebskosten); Lohnerhöhungen der Mitarbeiter;
  • Zusätzliche Kostenanforderung im Bereich Casting; die Erfolge im Casting haben sich weiter gesteigert; professionelle Ausstattung der Teilnehmer; Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen; Intensivierung des Castings ist eine Maßnahme, die Jugend zu begeistern und hat somit Einfluss auf eine positive Mitgliederentwicklung im Kinder- und Jugendbereich;
  • Erhöhung der Rechts- und Beratungskosten, Umsetzung der Datenschutz-grundverordnung (externer Datenschutzbeauftragter ab 2018), zusätzliche juristische Einschätzungen und Verfahren gegen zunehmende Aktivitäten von außen (Beispiel PETA), Naturschutzverfahren, die Einschränkungen der Angelfischerei betreffen und naturschutzfachliche Durchsetzung von Verbandsinteressen;
  • Weitere Sicherung des satzungsmäßigen Abrechnungstermins durch die Bildung von Rücklagen zur finanziellen Überbrückung der Monate Januar bis April;
  • Finanzierung von externem Sachverstand in Form von Fachgutachten durch extrem angestiegene Anforderungen im Naturschutzbereich, insbesondere bezogen auf die Umsetzung von Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie und Entgegenwirken der ständig steigenden Bestrebungen, Angelverbote und Nutzungseinschränkungen zu verhängen;

2. Jahresangelerlaubnis

Die letzte Erhöhung des Preises für die Jahresangelerlaubnis wurde auf der LDK 2011 beschlossen und wirksam zum 01.01.2012 – von 39 EUR auf 45 EUR. Ab dem Jahr 2012 werden zusätzliche Reisekosten für die Gewässerwarte der regionalen Anglerverbände zur überregionalen Aufgaben, wie z.B. Gewässerkontrollen und Fischbesatz durch den LAV finanziert. Auch die Fischereiaufseher erhalten ab dem Jahr 2012 Reisekosten für die vom Gruppenleiter autorisierten Kontrollfahrten mit dem privaten PKW vom LAV erstattet. Weiter übernimmt der LAV ab dem Jahr 2012 Kosten für die Stegsanierung und für die Gebühren von Beschattungsflächen durch Stege, die vom Gewässereigentümer in Rechnung gestellt werden.

Weitere Kostenerhöhung zur langfristigen Sicherung von Angelmöglichkeiten durch:

  • Finanzielle Absicherung bevorstehender Pachterhöhungen im Jahr 2021 (Landesgewässer);
  • Sich ständig erhöhende Pachtforderungen für die Verlängerung von Pachtverträgen: Vom Jahr 2010 bis 2018 hat sich die Pacht von Gewässern um ca. 100.000 EUR erhöht; Im Jahr 2010 gab der Verband 230.000 EUR und 2018 330.000 EUR im Jahr für Pachten aus. Der Pachtflächenzuwachs hat sich von 2010 mit ca. 6.700 ha Gewässerfläche auf 8.100 ha Gewässerfläche im Jahr 2018 erhöht. Dies ist ein Zuwachs von 1.300 ha Gewässerfläche.
  • Kostenerhöhung des Preises für Vereinbarungen mit der Berufsfischerei, bedingt durch die Pachterhöhungen und Zuwachs an Gewässern: In den Jahren 2014 bis 2015 haben sich die Vereinbarungen mit der Berufsfischerei bereits um ca. 18.000 EUR jährlich erhöht. Die Schweriner Seenfischerei hatte bereits im Jahr 2013 eine Erhöhung des Preises für die Vereinbarung um 5.000 EUR durchgesetzt. Zusätzlich wurden die Gewässer Krakower Untersee, Altendorfer See und Dobbertiner See in den Gewässerfonds des LAV eingebracht.
  • Weitere Sicherung von Eigentumsgewässern bei stark gestiegenen Verkaufspreisen;
  • Zusätzliche finanzielle Anforderungen auf Preiserhöhungen beim Fischbesatz und Bereitstellung von zusätzlichem Fischbesatz, insbesondere Aalbesatz, als Maßnahme zur Erfüllung des Europäischen Aalmanagementplanes mit dem Ziel des Abwendens eines totalen Aalfangverbotes in der Bundesrepublik Deutschland;
  • Aktivierung von zusätzlichen Gewässeruntersuchungen und Bestandskontrollen zur Umsetzung der Hegeverpflichtung im Rahmen der Erfüllung von Verpflichtungen aus den Pachtverträgen;

Axel Pipping, Geschäftsführer LAV